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Der Familienfonds hat zum Zweck eine Sozialhilfe an alleinstehende Personen oder Ehepaare mit niedrigen Einkommen und Kinderlasten, die im Kanton wohnhaft sind, zu gewähren.

Der Fonds wird mit einem Maximal Beitrag von 0,2% der Löhne finanziert. Die Familienzulagekassen und die genehmigten Betriebe bezahlen diesen Beitrag, welcher eine jährliche Haushaltszulage von CHF 1'350.- im Dezember zu entrichten ermöglicht.

Die Normen zur Festsetzung des Bezügerkreises hängen vom Einkommen und vom Vermögen ab, wie für den Anspruch auf die Prämienverbilligung. Der Staatsrat bestimmt jährlich die Einkommensgrenzen zur Berechtigung der Haushaltszulage aufgrund der finanziellen Möglichkeiten des Fonds und der potentiellen Bezüger.

Einkommensgrenzen im Jahr 2011:

  • Alleinstehende Person mit einem Kind
  • CHF 52'862.-
  • Zuschlag für jedes weitere Kind
  • CHF 11'826.-
  • Ehepaar mit einem Kind
  • CHF 57'421.-
  • Zuschlag für jedes weitere Kind
  • CHF 11'826.-
     
    Die vorgenannten Grenzen sind tiefer als diejenigen, welche Anspruch auf die Prämienermässigung der Krankenversicherung gibt. Die Familien werden im November 2011 automatisch eine Mitteilung über ihren Anspruch auf die Haushaltszulage erhalten. Für die Auszahlung, müssen unserer Kasse die Bank- und Postverbindungen bekanntgegeben werden.