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Seit dem 1.1.2002 wurde ein Ausgleichs-System zwischen den Familienzulagekassen
errichtet.
Es ermöglicht die Differenzen der verschiedenen Finanzierungssätze der Familienzulagekassen zu 60 % auszugleichen (gesetzliche Zulagen dividiert durch den Totalbetrag der Löhne). Die Differenzen zwischen den Finanzierungssätzen sind auf mehrere Faktoren zurückzuführen, wie Priorität zum Anspruch des Vaters, Lohnniveau, Anzahl der berechtigten Kinder je Arbeitnehmer. Die Verwaltung des Ausgleichsfonds obliegt der Ausgleichskasse
des Kantons Wallis, welche die provisorischen Beträge festsetzt
und diese nach Vorliegen der definitiven Angaben anpasst. |