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Das kantonale Amt für Familienzulagen ist für die Kontrolle der Kassenzugehörigkeit der Arbeitgeber bei der anerkannten Familienzulagekasse ihres Gebiets beauftragt. Es schreitet bei Änderungen der Gesetzgebung über die Familienzulagen aktiv ein.
Weisungen zum Revisionsbericht der FAK
Information der FAK 23.06.2011