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Das kantonale Amt für Familienzulagen ist für die Kontrolle
der Kassenzugehörigkeit der Arbeitgeber bei der anerkannten
Familienzulagekasse ihres Gebiets beauftragt. Es schreitet bei Änderungen
der Gesetzgebung über die Familienzulagen aktiv ein.
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| Weisungen zum Revisionsbericht der FAK |
| Information der FAK 23.06.2011 |