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Grundentschädigung
erhalten alle dienstleistenden Personen und zwar unabhängig ihres
Zivilstandes und der Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Die Grundentschädigung hängt vom Durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommen und beträgt mindestens 62 Franken und höchstens 196 Franken pro Tag. |