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Geltendmachung der EO
| Dienstleistende
Personen erhalten von ihrer Rechnungsführerin oder ihrem Rechnungsführer
für jeden Dienst eine Meldekarte über die geleisteten Dienst- bzw.
Kurstage. Auf dieser machen sie die verlangten Angaben über ihre persönlichen
Verhältnisse und leiten sie weiter an |
- die Arbeitgebenden,
wenn sie Arbeitnehmende oder Lehrlinge sind.
- ihre AHV-Ausgleichskasse,
wenn sie selbständigerwerbend sind;
- die kantonale AHV-Ausgleichskasse
bzw. ihre Zweigstelle an ihrem Wohnort, wenn sie nicht erwerbstätig
und nicht AHV-beitragspflichtig sind;
- die letzte Arbeitgeberin
bzw. den letzten Arbeitgeber, wenn sie während des Studiums erwerbstätig
sind (Werkstudentinnen und -studenten);
- die kantonale AHV-Ausgleichskasse
bzw. ihre Zweigstelle am Domizil der Lehranstalt, wenn sie nichterwerbstätige
Studierende sind;
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