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Dienstleistende Personen erhalten von ihrer Rechnungsführerin oder ihrem Rechnungsführer für jeden Dienst eine Meldekarte über die geleisteten Dienst- bzw. Kurstage. Auf dieser machen sie die verlangten Angaben über ihre persönlichen Verhältnisse und leiten sie weiter an
  • die Arbeitgebenden, wenn sie Arbeitnehmende oder Lehrlinge sind.
  • ihre AHV-Ausgleichskasse, wenn sie selbständigerwerbend sind;
  • die kantonale AHV-Ausgleichskasse bzw. ihre Zweigstelle an ihrem Wohnort, wenn sie nicht erwerbstätig und nicht AHV-beitragspflichtig sind;
  • die letzte Arbeitgeberin bzw. den letzten Arbeitgeber, wenn sie während des Studiums erwerbstätig sind (Werkstudentinnen und -studenten);
  • die kantonale AHV-Ausgleichskasse bzw. ihre Zweigstelle am Domizil der Lehranstalt, wenn sie nichterwerbstätige Studierende sind;