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Grundsatz
| Anspruch auf
Erwerbsausfallentschädigungen (EO) haben dienstleistende Personen,
die in der Schweiz oder im Ausland wohnen, |
- für jeden besoldeten
Diensttag in der schweizerischen Armee, im militärischen Frauendienst,
im Zivilschutz und im Rotkreuzdienst;
- für jeden anrechenbaren
Diensttag im Zivildienst;
- für jeden Kurstag
in eidgenössischen oder kantonalen Leiterkursen von Jugend und
Sport, für den sie ein Taggeld erhalten;
- für jeden Kurstag
in Jungschützenleiterkursen, für den sie den Funktionssold erhalten.
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