Home » Erwerbsausfallsentschädigungen(EO) » Grundsatz
! News - Information 2012 ! | Français | Deutsch |
Début du contenu de la page
Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen (EO) haben dienstleistende Personen, die in der Schweiz oder im Ausland wohnen,
  • für jeden besoldeten Diensttag in der schweizerischen Armee, im militärischen Frauendienst, im Zivilschutz und im Rotkreuzdienst;
  • für jeden anrechenbaren Diensttag im Zivildienst;
  • für jeden Kurstag in eidgenössischen oder kantonalen Leiterkursen von Jugend und Sport, für den sie ein Taggeld erhalten;
  • für jeden Kurstag in Jungschützenleiterkursen, für den sie den Funktionssold erhalten.