Home » Beiträge AHV/IV/EO/ALV/FZ » Kassenerfassung
! News - Infos 2013 ! | Français | Deutsch |
Début du contenu de la page

Beitragspflicht

Die Kassenerfassung bedeutet für die versicherten Personen die erste Etappe um AHV/IV/EO/ALV-Beiträge zu bezahlen und die entsprechenden Leistungen beziehen zu können. Die Arbeitgeber müssen Mitglied einer Ausgleichskasse werden damit die Arbeitnehmer AHV/IV/EO/ALV-Leistungen beziehen können. Wenn sie Mitglied eines Gründerverbandes sind, die eine Verbandsausgleichskasse gegründet haben, müssen sie sich dort anschliessen, ansonsten müssen sie sich der kantonalen Ausgleichskasse des Wohnsitzes anschliessen lassen. Dasselbe gilt für die Selbständigerwerbenden.
Die nichterwerbstätigen Personen werden grundsätzlich der kantonalen Ausgleichskasse des Wohnsitzes angeschlossen