| Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung kann von folgenden Personen bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse (im Prinzip, welche die Beiträge gemäss AHVG auf dem Einkommen bezogen hat) geltend gemacht werden: | ||
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Merkblatt 6.02 der Infostelle AHV/IV1Erwerbsausfallentschädigungen
Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung (Englisch) Ergänzungsblatt zur Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung (Englisch) |
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