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Beim den Sozialversicherungen der 1. Säule wird kaum Änderungen bringen.
Beiträge AHV/IV/EO
Die soziale Sicherheit für Kulturschaffende wird verbessert. Grundsätzlich sind Einkommen bis 2'200 Franken pro Jahr und pro Arbeitgeber von der AHV/IV/EO-Beitragspflicht befreit. Dies benachteiligt Personen, die in atypischen Arbeitsverhältnissen stehen und mit regelmässigen Kleinstarbeiteinsätzen Löhne unter dieser Schwelle beziehen. Bisher wurde diese Grenze einzig für Hausdienstangestellte aufgehoben, per 1. Januar 2010 kommen nun auch die Kulturschaffenden hinzu, d.h. für Personen, die von Tanz- und Theaterproduzenten, Orchestern, Phono- und Audiovisionsproduzenten, Radio und Fernsehen sowie von Schulen im künstlerischen Bereich entlöhnt werden.