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Die Anmeldung zum Bezug einer Ergänzungsleistung
muss schriftlich bei der AHV- Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde eingereicht
werden. Dort können auch amtliche Formulare für die Anmeldung bezogen
werden. Merkblatt
5.01 der Infostelle AHV/IV Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
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