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Jede Änderung der persönlichen und
wirtschaftlichen Verhältnisse muss der EL-Stelle sofort mitgeteilt
werden. Dies kann ein Bezüger oder eine Bezügerin von EL, der gesetzliche
Vertreter oder eine Drittperson oder Behörde tun. Zu solchen Änderungen
gehören :
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Wer solche Änderungen nicht meldet
oder beim Antrag der EL falsche Angaben macht, muss zu Unrecht bezogene
Leistungen zurückerstatten.
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