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Jede Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse muss der EL-Stelle sofort mitgeteilt werden. Dies kann ein Bezüger oder eine Bezügerin von EL, der gesetzliche Vertreter oder eine Drittperson oder Behörde tun. Zu solchen Änderungen gehören :
 
  • Adressänderungen
  • Mietzinsänderungen
  • Beginn oder Ende einer Erwerbstätigkeit
  • Erbschaft oder Schenkung
  • Liegenschafts- und Grundstücksverkauf
 
Wer solche Änderungen nicht meldet oder beim Antrag der EL falsche Angaben macht, muss zu Unrecht bezogene Leistungen zurückerstatten.