Die Versicherten und die Familien
in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können einen Beitrag
zur Prämienermässigung erhalten, insofern sie nachfolgende Bedingungen
erfüllen :
a)
bei
einer im Sinne des KVG anerkannten Krankenkasse gegen Krankenpflege
versichert sind;
b)
am 1.
Januar des Jahres für welches die Subvention verlangt wird,
im Kanton Wallis wohnhaft sind. Vorbehalten bleiben die Vorschriften
des Bundes;
c)
die laut
dieser Verordnung festgesetzten Einkommensgrenzen zur Beitragsberechtigung
nicht überschreiten.