Home » Individuelle Prämienverbilligung (IPV) » Bezüger
! News - Information 2012 ! | Liens | Français | Deutsch |
Début du contenu de la page
Die Versicherten und die Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können einen Beitrag zur Prämienermässigung erhalten, insofern sie nachfolgende Bedingungen erfüllen :
a) bei einer im Sinne des KVG anerkannten Krankenkasse gegen Krankenpflege versichert sind;
b) am 1. Januar des Jahres für welches die Subvention verlangt wird, im Kanton Wallis wohnhaft sind. Vorbehalten bleiben die Vorschriften des Bundes;
c) die laut dieser Verordnung festgesetzten Einkommensgrenzen zur Beitragsberechtigung nicht überschreiten.