Home » Individuelle Prämienverbilligung (IPV) » Anmeldung zur IPV
! News - Information 2012 ! | Liens | Français | Deutsch |
Début du contenu de la page
Mitteilung zum Subventionsanrecht für 2012
Die Subventionsberechtigten werden aufgrund der Steuereinschätzungen automatisch erfasst. Die Mitteilung zum Subventionsanrecht werden den Subventionsberechtigten, die im Steuerregister erfasst sind, automatisch im Monat Februar 2012 zugestellt.

Versicherte welche Subventionsbezüger waren
Die Versicherten, welche im Jahre 2011 Subventionsbezüger waren und am 1. Januar 2012 derselben Krankenkasse angeschlossen geblieben sind und für 2012 Anrecht auf Subventionen haben, werden eine Bestätigung zum Subventionsanrecht für 2012 erhalten. Sie haben keine weiteren Schritte zu unternehmen.

Neue Subventionsberechtigte 2011, welche die Krankenkasse gewechselt haben
Die neuen Subventionsberechtigten 2011, welche die Krankenkasse gewechselt haben, erhalten eine Zusage zum Subventionsanrecht für 2012. Sie müssen der Kantonalen Ausgleichskasse eine Kopie der Versicherungspolice gültig ab 1. Januar 2012 zustellen.

Quellenbesteuerung
Die Personen, welche im Steuerregister nicht enthalten sind (z.B. Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung B), müssen für 2012 ein persönliches Subventionsgesuch einreichen. Die betreffenden Personen können die diesbezüglichen Formulare bei der Kantonalen Ausgleichskasse beziehen. Diese Gesuche müssen bis spätestens am 31. Dezember 2012 bei der Kantonalen Ausgleichskasse eingereicht werden.