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Rentnerinnen und Rentner, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Die Anmeldung zum Bezug einer Ergänzungsleistung muss schriftlich bei der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde eingereicht werden. Dort können auch amtliche Formulare für die Anmeldung bezogen werden.