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Rentnerinnen und Rentner, die in
bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben unter bestimmten
Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Die Anmeldung
zum Bezug einer Ergänzungsleistung muss schriftlich bei der AHV-Zweigstelle
der Wohnsitzgemeinde eingereicht werden. Dort können auch amtliche
Formulare für die Anmeldung bezogen
werden.
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